Im Kleingedruckten der EU: Wie eine Fischerei-Reform den Schutz von Haien und Rochen aushöhlen könnte
- niclasmueller33
- 14. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Gerade läuft in Brüssel eine Konsultation, die kaum Schlagzeilen macht – und doch über die Zukunft einiger der am stärksten bedrohten Tiere Europas mitentscheidet. Es geht um zwei unscheinbare Regeln in den Fischerei-Mehrjahresplänen. Wer sie kennt, versteht, warum „Vereinfachung" hier zur Gefahr werden kann.

Worum es geht
Die EU verwaltet ihre wichtigsten Fischbestände über sogenannte Mehrjahrespläne (Multiannual Plans, kurz MAPs) – eigene Regelwerke für die Ostsee, die Nordsee, die westlichen Gewässer und das westliche Mittelmeer. Im Mai 2026 hat die Europäische Kommission eine Sondierung („Call for Evidence") gestartet, um diese Pläne im Rahmen einer größeren „Omnibus"-Reform zu überarbeiten. Das erklärte Ziel: einfachere, klarere, leichter anwendbare Regeln.
Gegen klarere Regeln ist nichts einzuwenden. Das Problem liegt im Detail – genauer in zwei Schutzmechanismen, die jetzt zur Disposition stehen: der 5-%-Regel in den nördlichen Plänen und dem „most vulnerable stock"-Mechanismus im westlichen Mittelmeer. Beide klingen technisch. In der Praxis sind sie der wichtigste Schutz für eine Gruppe von Tieren, die in den Plänen gar nicht eigenständig gemanagt wird: Haie, Rochen und Chimären, die als Beifang in den Netzen landen.
Warum ausgerechnet Haie, Rochen und Chimären?
Haie und ihre Verwandten sind keine beliebige Zeile in der Beifang-Statistik. Als Spitzen- und Mittelräuber nehmen viele von ihnen eine regulierende, in manchen Lebensräumen sogar tragende Rolle im Nahrungsnetz ein: Indem sie Häufigkeit und Verhalten ihrer Beute über mehrere Ebenen hinweg beeinflussen, halten sie ganze Lebensgemeinschaften strukturiert und widerstandsfähig. Verschwinden sie, kann das Nahrungsnetz kippen – mit Kettenreaktionen und dauerhaften Verschiebungen, die sich kaum rückgängig machen lassen.
Dazu kommt ihre Biologie: Die meisten dieser Arten wachsen langsam, werden spät geschlechtsreif und bekommen wenig Nachwuchs. Sie erholen sich entsprechend träge und reagieren schon auf moderate zusätzliche Sterblichkeit empfindlich. Und sie gehören zu den am stärksten bedrohten Gruppen in europäischen Gewässern: Das Mittelmeer ist weltweit das gefährlichste Meer für diese Tiere – von 73 bewerteten Arten sind 39 vom Aussterben bedroht, mehr als die Hälfte.
Trotzdem sind sie in den Mehrjahresplänen keine Zielarten. Sie werden in denselben Fischereien beigefangen, die die Pläne regulieren, tauchen dort aber nur als „Beifang" oder „datenarme Bestände" auf – ohne eigene Fang- oder Aufwandsgrenze. Und genau das ist der Punkt: Wo eine Art keine eigene Grenze hat, ist die allgemeine Vorsorge-Architektur des Plans ihr einziger Schutz. Genau diese Architektur soll jetzt umgebaut werden.

Die „5-%-Regel" – eine Sicherheitsbremse, kein Bürokratie-Ballast
Die 5-%-Regel verlangt, dass Fangmengen so festgelegt werden, dass die Wahrscheinlichkeit, den Laicherbestand unter die kritische Grenze (Blim) zu drücken, unter fünf Prozent liegt. Sie ist die praktische Übersetzung des Vorsorgeprinzips aus Artikel 2 der Gemeinsamen Fischereipolitik. Für datenarme Arten – also genau jenen Hai- und Rochen-Beifang, für den es keine bestandsspezifischen Empfehlungen gibt – ist dieser Standard der wichtigste Schutz überhaupt, weil er dort am stärksten greift, wo das Wissen am dünnsten ist. Eine ersatzlose Streichung wurde schon einmal vorgeschlagen und 2024 vom Europäischen Parlament verworfen – sie sollte nicht durch die Hintertür der „Vereinfachung" zurückkehren.
Der „most vulnerable stock" – die stille Beifang-Bremse des Mittelmeers
Im westlichen Mittelmeer steuert der Fischereiaufwand – ausgedrückt in erlaubten Fangtagen – über den Zustand des „verletzlichsten Bestands": der Zielart, deren fischereiliche Sterblichkeit am weitesten vom nachhaltigen Niveau entfernt ist, derzeit der Europäische Seehecht. Das Paradoxe: Gerade die strenge Aufwandsbremse, die dieser am stärksten überfischte Bestand auslöst, ist faktisch die einzige reale Begrenzung der Beifang-Sterblichkeit von Haien und Rochen im ganzen Becken. Lockert man die Definition, damit auf gesünderen Beständen mehr gefischt werden darf, steigt der Aufwand insgesamt – und mit ihm die Sterblichkeit empfindlicher Arten, die keinen eigenen Schutz haben. Mehrere von ihnen dürfen nach dem Barcelona-Übereinkommen und nach GFCM-Maßnahmen ohnehin nicht behalten werden.
Worauf es bei der Reform ankommt
Den Vorsorgekern der 5-%-Regel erhalten. Überschneidungen darf man klären, aber der neue Text muss ein gleichwertiges oder höheres Schutzniveau garantieren – eine bloße Streichung wäre ein Rückschritt.
Jede Änderung am „most vulnerable stock" an verbindliche Beifang-Auflagen koppeln – im Einklang mit den bestehenden Behaltverboten unter Barcelona-Übereinkommen und GFCM.
Das Monitoring stärken statt schwächen. Mehr elektronische Fernüberwachung (REM) und Beobachterabdeckung würden die Datenlücke bei Haien und Rochen endlich schließen.
Erholungspfade zeitgebunden, wissenschaftsbasiert und automatisch abgesichert halten – auf Basis von ICES-Beratung, damit „stabilere Einkommen" nicht zum Dauerfischen über der Empfehlung werden.
Im Vorsorge- und Ökosystemansatz der GFP verankert bleiben – kohärent mit Artikel 2 der Gemeinsamen Fischereipolitik und dem „guten Umweltzustand" der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
Warum das jetzt zählt – und was du tun kannst
Solche Entscheidungen fallen selten mit großem Knall. Sie fallen im Kleingedruckten, in Konsultationsfristen, die die meisten Menschen nie sehen. Genau deshalb zählt jede fundierte Rückmeldung.
Die gute Nachricht: Du musst kein Verbandsfunktionär sein, um gehört zu werden. Die Europäische Kommission hat eine offizielle Sondierung gestartet, und jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann dort eine Stellungnahme abgeben – über das „Have Your Say"-Portal. Die Frist läuft seit dem 26. Mai 2026 über vier Wochen, also voraussichtlich noch bis Ende Juni 2026; das genaue Datum steht auf der Portalseite.
Hier kannst du deine Meinung einbringen:
Du musst kein Fachgutachten schreiben. Es hilft schon, klarzumachen: Vereinfachung ja – aber nur, wenn das Schutzniveau für empfindliche Arten erhalten oder verbessert wird, Lockerungen an verbindliche Beifang-Maßnahmen gekoppelt werden und das Monitoring gestärkt statt geschwächt wird. Haie und Rochen haben in Brüssel keine Lobby, die mit der Fischereiindustrie mithalten kann. Aber sie haben uns.
Quellen
Dulvy, N. K. (2016). Chondrichthyan Crisis in the Mediterranean Sea.
Ferretti, F., Worm, B., Britten, G. L., Heithaus, M. R., & Lotze, H. K. (2010). Patterns and ecosystem consequences of shark declines in the ocean. Ecology Letters, 13(8), 1055–1071.
Heithaus, M. R., Frid, A., Wirsing, A. J., & Worm, B. (2008). Predicting ecological consequences of marine top predator declines. Trends in Ecology & Evolution, 23(4), 202–210.
Winker, H., et al. (2025). The ICES MSY approach to reference point estimation is not precautionary. ICES Journal of Marine Science, 82(11).
Europäische Kommission (2026). Commission seeks feedback on fisheries multiannual plans (Call for Evidence – Omnibus).
Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine persönliche Einschätzung zu einer laufenden EU-Konsultation wieder und stellt keine Rechtsberatung dar.

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